© HVV Pivitsheide V.L. e.V. - 2023
Mitglied im HVV
Heimat-und Verkehrsverein
Pivitsheide V.L. e.V.

Wie werde ich Mitglied

Dazu bitte die "Eintrittserklärung" ausgefüllt mit den persönlichen Daten beim Vorsitzenden oder Kassenwartin abgeben. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie als neues Mitglied begrüßen dürfen. Wenn Sie möchten, können wir den jährlichen Mitgliedsbeitrag auch von Ihrem Konto abbuchen. Dazu ist die "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" notwendig. Die benötigten Formblätter (”Eintrittserklärung” und “Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats”) bekommen Sie beim Vorsitzenden, Kassenwartin oder können unter <Download> heruntergeladen werden. Für alle, die sich über unseren Verein erkundigen möchten, kann die “Satzung” unter <Download> herunterladen werden. Außerdem können Sie sich in unserer aktuellen Informationsmitteilung über unsere Aktivitäten informieren. Die aktuelle und die älteren Informationsmitteilungen können Sie ebenfalls unter <Download> herunterladen.
Jahresbeitrag:  Der Jahresbeitrag beträgt z.Z. 20,00 EUR für Einzelmitglieder oder 25,00 EUR für Familien / Lebensgemeinschaften. Zur Familien / Lebensgemeinschaft gehörende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können auf Antrag der Eltern als beitragsfreie Mitglieder aufgenommen werden. Personen über 18 Jahre ohne Einkommen (z.B. Schüler, Studenten, Erwerbslose) können die Mitgliedschaft zu einen ermäßigten Beitrag beantragen (Satzung § 4b).
Zur Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben brauchen wir Mitglieder, die uns ehrenamtlich unterstützen. Aber auch passive Mitglieder leisten ihren Beitrag durch Mitgliedsbeiträge und ev. Spenden. Wir sind z.Z. über 280 Mitglieder aus allen Altersschichten und freuen uns über jedes neue Mitglied.

Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist ein Beitrag zur allgemeinen öffentlichen Gesundheitspflege, zur Pflege der Heimatverbundenheit sowie Erschließung und Bewahrung der heimatlichen Landschaft und Schönheiten. Der soll insbesondere erreicht werden: a) durch Schaffung, Pflege und Erhaltung der Einrichtungen, die der Erholung und Gesundheit dienen (Schaffung von Wegen, Errichtung von Bänken, Liegewiesen, Markierung der Wanderwege usw.), b) durch Mitarbeit bei der Schaffung und ständigen Verbesserung der dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen, c) durch Betreuung der Gäste sowie Unterhaltung einer Beratungs- und Auskunftsstelle in Verbindung mit einem Unterkunftsnachweis, d) durch die Pflege der Heimatverbundenheit und der Heimatkunde (z.B. Verschönerung des Ortsbildes, Erhaltung der Volksbräuche usw.), e) durch die Förderung des Reise- und Erholungsgedankens mittels einer geeigneten Fremdenverkehrswerbung. (Auszug aus der Satzung)
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