© HVV Pivitsheide V.L. e.V. - 2023
Heimat-und Verkehrsverein
Wie werde ich Mitglied
Dazu bitte die "Eintrittserklärung" ausgefüllt mit den persönlichen Daten beim Vorsitzenden oder
Kassenwartin abgeben. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie als neues Mitglied begrüßen dürfen.
Wenn Sie möchten, können wir den jährlichen Mitgliedsbeitrag auch von Ihrem Konto abbuchen.
Dazu ist die "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" notwendig.
Die benötigten Formblätter (”Eintrittserklärung” und “Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats”)
bekommen Sie beim Vorsitzenden, Kassenwartin oder können unter <Download> heruntergeladen
werden.
Für alle, die sich über unseren Verein erkundigen möchten, kann die “Satzung” unter <Download>
herunterladen werden.
Außerdem können Sie sich in unserer aktuellen Informationsmitteilung über unsere Aktivitäten
informieren. Die aktuelle und die älteren Informationsmitteilungen können Sie ebenfalls unter
<Download> herunterladen.
Zur Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben brauchen wir Mitglieder, die uns
ehrenamtlich unterstützen. Aber auch passive Mitglieder leisten ihren Beitrag durch
Mitgliedsbeiträge und ev. Spenden. Wir sind z.Z. über 280 Mitglieder aus allen
Altersschichten und freuen uns über jedes neue Mitglied.
Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist ein Beitrag zur allgemeinen öffentlichen Gesundheitspflege, zur Pflege der Heimatverbundenheit sowie Erschließung und Bewahrung der
heimatlichen Landschaft und Schönheiten.
Der soll insbesondere erreicht werden:
a) durch Schaffung, Pflege und Erhaltung der Einrichtungen, die der Erholung und Gesundheit dienen (Schaffung von Wegen, Errichtung von Bänken,
Liegewiesen, Markierung der Wanderwege usw.),
b) durch Mitarbeit bei der Schaffung und ständigen Verbesserung der dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen,
c) durch Betreuung der Gäste sowie Unterhaltung einer Beratungs- und Auskunftsstelle in Verbindung mit einem Unterkunftsnachweis,
d) durch die Pflege der Heimatverbundenheit und der Heimatkunde (z.B. Verschönerung des Ortsbildes, Erhaltung der Volksbräuche usw.),
e) durch die Förderung des Reise- und Erholungsgedankens mittels einer geeigneten Fremdenverkehrswerbung.
(Auszug aus der Satzung)